Was ein Gutachten bei uns kostet
Festpreis statt Prozente, verbindlich vor der Beauftragung, ohne versteckte Kosten. Sie zahlen für den Sachverstand — nicht für den Wert Ihrer Immobilie.
- International anerkannte DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort bis Salzburg
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Restnutzungsdauergutachten
Für Vermieter — höhere AfA, amortisiert sich meist im ersten Jahr
ab 749 €
Kurzgutachten
Für Kauf, Verkauf und private Entscheidungen
ab 990 €
Verkehrswertgutachten
Gerichtsfest — für Finanzamt, Gericht, Banken und Behörden
ab 1.990 €
Wohnflächenberechnung
Nach Objektgröße und Zusatzleistungen (Grundrisse, Schnitte, Kubatur)
auf Anfrage
Mietwertgutachten
Ortsübliche Vergleichsmiete für Mieterhöhung, Streit oder Finanzamt
auf Anfrage
Alle Preise inkl. MwSt. · Verbindliches Festpreisangebot vor jeder Beauftragung · Honorar je nach Objektart und Aufwand
Häufige Fragen zum Honorar
Warum Festpreis statt Prozente vom Immobilienwert?
Weil Sie für Sachverstand bezahlen, nicht für den Wert Ihrer Immobilie. Ein prozentuales Honorar verteuert das Gutachten mit jedem Euro Immobilienwert, ohne dass der Aufwand steigt — und es setzt einen Fehlanreiz beim Ergebnis. Unser Festpreis ist vom ermittelten Wert unabhängig; das sichert die Neutralität des Gutachtens.
Sind Nebenkosten wie Fahrt und Unterlagen enthalten?
Ja. Anfahrt, Beschaffung der Standardunterlagen und die Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts oder Gerichts sind im Festpreis enthalten. Fallen ausnahmsweise Fremdkosten an (z. B. kostenpflichtige Auszüge), weisen wir sie vorab im Angebot aus.
Wann steht der Preis fest?
Vor der Beauftragung. Sie schildern uns Ihren Fall in der kostenlosen Ersteinschätzung, wir prüfen Objektart, Anlass und Datenlage und nennen Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen verbindlichen Festpreis. Erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Häufig ja. Bei vermieteten Objekten sind Gutachtenkosten in der Regel Werbungskosten; im Erbfall mindern sie als Nachlassverbindlichkeit die Bemessungsgrundlage. Die steuerliche Behandlung Ihres konkreten Falls klärt Ihr Steuerberater — auf Wunsch vermitteln wir eine passende Kanzlei aus unserem Netzwerk.
Ihr Festpreis in 24 Stunden
Schildern Sie uns Ihren Fall — Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Festpreisangebot.

Ihr Ansprechpartner
Niko CaspersGeschäftsführer
Kostenlos · Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden