Unsere Leistungen
Jedes Gutachten wird von zertifizierten Sachverständigen nach den normierten Verfahren der Wertermittlung erstellt — zum verbindlichen Festpreis.
Gutachtenarten
Vom gerichtsfesten Vollgutachten bis zum kompakten Kurzgutachten — das richtige Format für Ihren Zweck.
VerkehrswertgutachtenVollgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV — erstellt von zertifizierten Sachverständigen, anerkannt von Gerichten, Finanzämtern und Banken.KurzgutachtenFür Kauf, Verkauf und private Entscheidungen: derselbe sachverständige Blick, kompakt dokumentiert — zum deutlich günstigeren Honorar.RestnutzungsdauergutachtenVerkürzte Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nachweisen und die AfA von 2 % auf oft 3–5 % erhöhen — mit einem Gutachten, das den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht.WohnflächenberechnungWohnfläche berechnen lassen — nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) und DIN 277, mit Prüfstempel des Sachverständigen als belastbarem Nachweis für Bank und Finanzamt. Auf Wunsch mit neuen bemaßten Grundrissen, Schnitten, Ansichten oder Kubaturberechnung.BeleihungswertgutachtenAnders als der Verkehrswert blendet der Beleihungswert spekulative Marktspitzen aus. Wir ermitteln ihn nach den strengen Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung.MietwertgutachtenOb Mieterhöhung nach § 558 BGB, verbilligte Vermietung vor dem Finanzamt oder Wohnvorteil im Familienrecht — der zertifizierte Sachverständige ermittelt den Mietwert neutral, methodisch und zum ergebnisunabhängigen Festpreis.KaufpreisaufteilungNur das Gebäude ist abschreibbar — nicht der Boden. Die BMF-Arbeitshilfe setzt den Gebäudeanteil in gefragten Lagen zu niedrig an. Wir ermitteln die Aufteilung nach ImmoWertV und weisen den höheren Gebäudeanteil nach, den der BFH gegen die Arbeitshilfe zulässt (IX R 26/19).VergleichswertverfahrenDas führende Bewertungsverfahren für Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke — geregelt in den §§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021, gestützt auf tatsächlich gezahlte Kaufpreise aus der amtlichen Kaufpreissammlung.ErtragswertverfahrenFür Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser und Gewerbe: Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und Barwert — hergeleitet nach §§ 27–34 ImmoWertV 2021, zum ergebnisunabhängigen Festpreis.SachwertverfahrenBodenwert, fortgeschriebene Herstellungskosten, Alterswertminderung und Marktanpassung nach ImmoWertV 2021 (§§ 35–39) — nachvollziehbar hergeleitet von einem zertifizierten Sachverständigen, zum Festpreis.
Nach Anlass
Erbschaft, Scheidung, Finanzamt, Gericht: speziell auf die jeweilige Situation zugeschnittene Bewertungen.
Immobilienbewertung bei ErbschaftDas Finanzamt bewertet pauschal — und häufig zu hoch. Ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG weist den tatsächlichen Wert nach und senkt die Steuerlast oft um fünfstellige Beträge.Immobilienbewertung bei ScheidungOb Zugewinnausgleich, Auszahlung des Partners oder Verkauf — ein unabhängiges Gutachten ersetzt den Streit um Zahlen durch eine belastbare Grundlage.Gutachten für das FinanzamtTypisierte Bewertungen nach BewG ignorieren den Zustand Ihrer Immobilie. Wir liefern den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — in dem Format, das die Finanzverwaltung akzeptiert.Immobilienbewertung bei SchenkungWer zu Lebzeiten überträgt, kann Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen — vorausgesetzt, der angesetzte Immobilienwert stimmt. Wir liefern die belastbare Grundlage.GerichtsgutachtenIn streitigen Verfahren zählt nicht die Meinung, sondern die Methodik. Wir erstellen Gutachten, die den Anforderungen der Zivilprozessordnung an Nachvollziehbarkeit und Neutralität genügen.Gutachten bei ZwangsversteigerungDer nach § 74a ZVG festgesetzte Wert bestimmt die Wertgrenzen des Verfahrens — für Schuldner, Gläubiger und Bieter. Wir prüfen ihn oder liefern die eigene, belastbare Zahl.Bewertung von Nießbrauch und WohnrechtOb vorweggenommene Erbfolge, Verkauf einer belasteten Immobilie oder Pflichtteil — wir liefern Verkehrswert und Jahreswert als Grundlage für den Kapitalwert nach § 14 BewG.Immobilienbewertung für Steuerberater und AnwälteFür Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Testamentsvollstrecker: gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, klare Schnittstellen und ein ergebnisunabhängiger Festpreis — Sie führen das Mandat, wir liefern die belastbare Wertermittlung.
Nach Objektart
Von der Eigentumswohnung bis zum Portfolio — jede Objektart verlangt eigene Bewertungsverfahren.
GrundstücksbewertungDer Bodenrichtwert ist nur der Startpunkt. Entscheidend sind Baurecht, Zuschnitt, Erschließung und Lasten — wir übersetzen sie in einen belastbaren Wert.Bewertung von EigentumswohnungenZwei baugleiche Wohnungen können zehntausende Euro auseinanderliegen — wegen Teilungserklärung, Rücklagen und anstehender Sonderumlagen. Wir lesen, was andere überblättern.Bewertung von EinfamilienhäusernModernisierungsstand, Bausubstanz, Energetik und der Bodenwertanteil bestimmen, was Ihr Haus wert ist. Wir nehmen das Gebäude auf, statt es zu schätzen.Bewertung von MehrfamilienhäusernZinshäuser leben von ihren Erträgen. Wir analysieren Mietrollen, Potenziale und Risiken und leiten den Wert im Ertragswertverfahren sauber her.Bewertung von Wohn- und GeschäftshäusernLaden im Erdgeschoss, Wohnungen darüber — jede Nutzung folgt eigenen Regeln. Wir bewerten beide Ertragsströme getrennt und führen sie methodisch sauber zusammen.Bewertung von GewerbeimmobilienBüro, Einzelhandel, Praxisflächen oder Logistik — wir bewerten nach nachhaltiger Ertragskraft, Mietvertragsqualität und Standortperspektive.Bewertung von IndustrieimmobilienProduktionshallen, Werksareale und Industriegrundstücke sind auf einen Betrieb zugeschnitten. Wir bewerten, was der Markt dafür zahlt — nicht, was sie einmal gekostet haben.Bewertung von SpezialimmobilienTankstelle, Reiterhof, Sportanlage, Parkhaus oder Kita — für Sonderobjekte existiert kein Standardmarkt. Umso wichtiger ist eine Methodik, die trotzdem trägt.Bewertung von DenkmalimmobilienDenkmalschutz kann den Wert drücken — oder ihn tragen. Wir gewichten Erhaltungspflichten, Gestaltungsgrenzen und die Denkmal-AfA zu einem ehrlichen Marktwert.Bewertung von PflegeimmobilienPflegeheim, betreutes Wohnen oder einzelnes Pflegeapartment — bewertet wird hier ein Pachtverhältnis mit Sozialimmobilie dahinter. Wir prüfen beides.Bewertung von HotelimmobilienVom familiengeführten Gasthof im Alpenvorland bis zum Stadthotel: Wir bewerten über Auslastung, Zimmererlöse und marktgerechte Pachtansätze — nicht über den Backsteinwert.Portfolio- und ProjektbewertungOb Familienbestand mit acht Häusern oder Projektentwicklung mit Residualrechnung — wir bewerten strukturiert, konsistent und mit Blick auf Ihren Verwendungszweck.
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Niko CaspersGeschäftsführer
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