ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung
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Verkehrswertgutachten, das vor Gericht und Finanzamt besteht

Vollgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV — erstellt von zertifizierten Sachverständigen, anerkannt von Gerichten, Finanzämtern und Banken.

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden

Arbeitsmotiv: Gutachten, Pläne und Unterlagen auf dem Schreibtisch des Sachverständigen

Ein Verkehrswertgutachten (auch Marktwertgutachten) ermittelt den Wert einer Immobilie nach § 194 BauGB — nachvollziehbar, begründet und nach den normierten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es ist das einzige Gutachtenformat, das in gerichtlichen Verfahren, gegenüber dem Finanzamt und bei Behörden uneingeschränkt verwertbar ist.

Unsere Gutachten werden ausschließlich von Sachverständigen mit Zertifizierung nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA Gutachter LS) erstellt. Diese Personenzertifizierung ist seit 2009 der öffentlichen Bestellung gesetzlich gleichgestellt (§ 36a GewO) — sie wird regelmäßig überwacht und von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.

Sie erhalten ein vollständig dokumentiertes Gutachten mit Ortsbesichtigung, Auswertung der Bodenrichtwerte und Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses sowie einer transparenten Herleitung über Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.

Wann Sie dieses Gutachten brauchen

  • Erbschaft und Erbauseinandersetzung — Nachweis gegenüber dem Finanzamt
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen und Teilungsversteigerung
  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkung
  • Kauf oder Verkauf mit hohem Absicherungsbedarf
  • Betriebsvermögen, Bilanzierung und Auseinandersetzung von Gesellschaften

Was im Honorar enthalten ist

  • Ortsbesichtigung mit vollständiger Aufnahme des Objekts
  • Beschaffung und Prüfung der Unterlagen (Grundbuch, Baulasten, Altlasten)
  • Bodenrichtwerte und Marktdaten des Gutachterausschusses
  • Wertermittlung nach ImmoWertV mit nachvollziehbarer Herleitung
  • Vollständiges, unterschriebenes Gutachten (ca. 40–80 Seiten) — digital und gedruckt
  • Rückfragen von Finanzamt oder Gericht beantworten wir im Honorar inklusive
Honorar
Honorar als Festpreis nach Objektart und Aufwand — in der Regel ab 1.990 € inkl. MwSt. für ein Einfamilienhaus. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot, keine versteckten Kosten.
Bearbeitungsdauer
Regelbearbeitung 2–3 Wochen ab vollständigen Unterlagen. Express auf Anfrage.

Verkehrswertgutachten vor Ort

Häufige Fragen zum Thema Verkehrswertgutachten

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von zertifizierten Sachverständigen sind das vom Finanzamt akzeptierte Format, um einen niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG nachzuweisen. Entscheidend sind die Qualifikation des Sachverständigen und die nachvollziehbare Herleitung — beides dokumentieren wir vollständig im Gutachten.

Ist ein zertifizierter Sachverständiger einem öffentlich bestellten gleichwertig?

Ja. Seit 2009 bestehen in Deutschland zwei gleichwertige Systeme nebeneinander: die öffentliche Bestellung durch die Kammern (§ 36 GewO) und die Personenzertifizierung nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (§ 36a GewO). Neuere Gesetze — etwa die Beleihungswertermittlungsverordnung (§ 6 BelWertV) — knüpfen den Qualifikationsnachweis ausdrücklich an diese Zertifizierung, und die Rechtsprechung setzt sie der öffentlichen Bestellung gleich (LG Hechingen, Beschl. v. 19.07.2017 – 1 OH 19/15). Da die ISO 17024 weltweit gilt, werden zertifizierte Sachverständige bei Verfahren mit internationalem Bezug teils sogar bevorzugt herangezogen.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Das Honorar richtet sich nach Objektart, Lage und Aufwand. Für ein Einfamilienhaus liegt es in der Regel ab 1.990 € inkl. MwSt., für Mehrfamilien- und Gewerbeobjekte entsprechend höher. Sie erhalten vor Beauftragung ein verbindliches Festpreisangebot.

Wie lange dauert die Erstellung?

Ab Ortstermin und vollständigen Unterlagen in der Regel 2–3 Wochen. Wenn eine Frist drängt — etwa gegenüber dem Finanzamt — sprechen Sie uns auf eine Expressbearbeitung an.

Worin unterscheidet sich das Vollgutachten vom Kurzgutachten?

Das Vollgutachten dokumentiert jede Annahme und jeden Rechenschritt und ist dadurch vor Gericht und Finanzamt verwertbar. Das Kurzgutachten ermittelt denselben Wert mit reduzierter Dokumentationstiefe — es eignet sich für private Entscheidungen, nicht für Behörden.

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Porträt Niko Caspers

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