Stadt · Österreich (Land Salzburg)
Immobilienbewertung in der Stadt Salzburg — nach österreichischem Recht
In Österreich gilt das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), nicht die deutsche ImmoWertV. Wir bewerten grenzüberschreitend kompetent — zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Kostenlos · Unverbindlich · Ortstermine in der gesamten Region
- International anerkannte DIN EN ISO/IEC 17024 (DIA) · DEKRA-zertifiziert (D1 & D2)
- Von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt
- Standorte München & Bad Reichenhall — vor Ort bis Salzburg
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Der Immobilienmarkt in Salzburg
Salzburg zählt zu den teuersten Immobilienmärkten Österreichs: Die UNESCO-geschützte Altstadt, die Villenlagen in Aigen und Parsch und die begrenzte Stadtfläche zwischen Festungsberg, Kapuzinerberg und Grüngürtel halten das Angebot knapp — während internationale Nachfrage, Festspielpublikum und die starke regionale Wirtschaft die Preise treiben. Eigentumswohnungen dominieren den Markt, in Bestlagen auf einem Niveau, das mit deutschen Metropolen konkurriert.
Rechtlich gelten hier andere Spielregeln als in Bayern: Die Bewertung folgt dem österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) und den ÖNORM-Standards, nicht der deutschen ImmoWertV. Auch steuerlich unterscheidet sich das System grundlegend — statt deutscher Erbschaftsteuer fallen bei Übertragungen die Grunderwerbsteuer nach dem Grundstückswert und beim Verkauf die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) von in der Regel 30 % auf den Veräußerungsgewinn an. Wer den Wert einer Salzburger Liegenschaft belegen muss, braucht ein Gutachten, das diese Systematik beherrscht.
Unser Schwerpunkt sind grenzüberschreitende Konstellationen: deutsche Eigentümer mit Wohnung in Salzburg, Erbfälle mit Vermögen beiderseits der Grenze, Zuzügler und Wegzügler zwischen Bayern und Salzburg. Wir bewerten nach dem jeweils maßgeblichen Regelwerk, erläutern die Unterschiede verständlich und arbeiten bei Bedarf mit steuerlichen Beratern in beiden Ländern zusammen.
Typische Bewertungsanlässe in Salzburg
- Grenzüberschreitende Erbfälle: Salzburger Liegenschaft, Erben oder Erblasser in Deutschland
- Wertermittlung vor Verkauf mit Blick auf die Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
- Grundstückswert-Fragen bei Schenkung und Übergabe (Grunderwerbsteuer)
- Scheidungsbedingte Aufteilung von Wohnungseigentum in der Stadt Salzburg
- Kaufentscheidung deutscher Interessenten: neutrale Einschätzung des Salzburger Preisniveaus
Zuständige Stellen
- Amtsgericht
- Bezirksgericht Salzburg
- Finanzamt
- Finanzamt Österreich (Dienststelle Salzburg-Stadt)
- Gutachterausschuss
- Kein Gutachterausschuss-System in Österreich — Marktdaten aus Grundbuch, Kaufpreissammlungen und Immobilienpreisspiegeln
Einsatzgebiet: Altstadt · Aigen · Parsch · Nonntal · Maxglan · Lehen · Liefering · Gnigl · Itzling · Leopoldskroner Moos
Unsere Gutachten in Salzburg
HonorareRestnutzungsdauergutachten ab 749 € · Kurzgutachten ab 990 € · Verkehrswertgutachten ab 1.990 € — jeweils inkl. MwSt., verbindliches Festpreisangebot vor Beauftragung.
Häufige Fragen aus Salzburg
Gilt ein deutsches Gutachten in Österreich?
Nicht automatisch. Österreichische Gerichte und die Finanzverwaltung erwarten Bewertungen nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) und den einschlägigen ÖNORM-Standards. Wir erstellen die Bewertung Ihrer Salzburger Liegenschaft nach dem dort maßgeblichen Regelwerk — und sagen Ihnen vorab klar, welches Format welche Stelle akzeptiert.
Ich bin Deutscher und habe eine Wohnung in Salzburg geerbt — was ist zu beachten?
In Österreich gibt es keine Erbschaftsteuer, aber die Grunderwerbsteuer auf Basis des Grundstückswerts sowie später beim Verkauf die Immobilienertragsteuer. In Deutschland kann der Erwerb dennoch der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Eine fundierte Wertermittlung ist die Grundlage für beide Seiten — wir liefern sie und verweisen für die steuerliche Gestaltung an spezialisierte Berater.
Was unterscheidet die Bewertung nach LBG von der deutschen ImmoWertV?
Die Grundverfahren — Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert — ähneln sich, aber Datengrundlagen, Begriffe und formale Anforderungen unterscheiden sich: In Österreich gibt es keine Gutachterausschüsse und keine amtlichen Bodenrichtwerte; Marktdaten stammen aus Grundbuch-Kaufpreisen und Preisspiegeln. Wir beherrschen beide Systeme und machen Werte über die Grenze hinweg vergleichbar.
Bewerten Sie auch für Verfahren vor dem Bezirksgericht Salzburg?
Für gerichtliche Verfahren in Österreich ist häufig ein dort ansässiger, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beizuziehen. Wir liefern die fundierte Parteibewertung, klären mit Ihnen den Verfahrensbedarf und koordinieren bei Bedarf mit österreichischen Kollegen.
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