ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung
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Wohnflächenberechnung mit Prüfstempel — von Architekten und Planern, verantwortet vom Sachverständigen

Wohnfläche berechnen lassen — nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) und DIN 277, mit Prüfstempel des Sachverständigen als belastbarem Nachweis für Bank und Finanzamt. Auf Wunsch mit neuen bemaßten Grundrissen, Schnitten, Ansichten oder Kubaturberechnung.

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden

Kaum eine Zahl entscheidet über so viel Geld wie die Wohnfläche: Sie bestimmt Miethöhe und Mieterhöhung, Kaufpreis und Nebenkostenabrechnung, Beleihungswert und Versicherungssumme. Im Mietverhältnis kann bereits eine um mehr als zehn Prozent zu geringe Wohnfläche eine Mietminderung und Rückforderungen auslösen; beim Kauf kann jede unzutreffende Flächenangabe zu einem überhöhten Kaufpreis führen — im Streitfall landet beides vor Gericht. Eine fachgerechte Wohnflächenberechnung schafft die belastbare Grundlage, auf die sich alle Beteiligten verlassen.

Bei uns berechnen Architekten und Planer Ihre Wohn-, Nutz- und Gewerbeflächen nach den maßgeblichen Regelwerken — die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV), die übrigen Grund- und Nutzungsflächen nach DIN 277 (für gewerbliche Mietflächen ergänzend nach der gif-Richtlinie MF-G). Jede Berechnung wird vom Sachverständigen geprüft und mit seinem Prüfstempel bestätigt — eine belastbare Grundlage, wie sie Banken und Finanzämter für den Flächennachweis erwarten. Sie erhalten keine grobe Schätzung, sondern ein nachvollziehbar hergeleitetes, prüffähiges Dokument.

Zwei Wege führen zum Ziel. Beim Aufmaß vor Ort nimmt ein Techniker oder Sachverständiger Ihr Objekt persönlich auf — wir haften für die Richtigkeit im Rahmen unserer Berufshaftpflicht — für Objekte im Raum München und Salzburg übernehmen wir den Ortstermin, Anfahrt inklusive. Oder Sie laden Ihre Bestandsgrundrisse hoch: Daraus erstellen wir neue, bemaßte Grundrisse samt Flächenberechnung, und das geprüfte, gestempelte PDF liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage in Ihrem Postfach — deutschlandweit. Den Festpreis nennen wir Ihnen vorab, kostenlos und unverbindlich.

Wann Sie dieses Gutachten brauchen

  • Bankfinanzierung und Beleihung: belastbare Wohnfläche statt Schätzwert im Finanzierungsantrag
  • Verkauf und Kauf: Schutz vor falschen Flächenangaben im Exposé
  • Mietvertrag, Mieterhöhung und Betriebskostenabrechnung nach tatsächlicher Wohnfläche
  • Finanzamt: Flächennachweis, etwa bei Vermietung oder häuslichem Arbeitszimmer
  • Teilungserklärung und Aufteilung in Wohnungseigentum (WEG)
  • Umbau, Anbau oder Modernisierung — neue Flächen prüffähig dokumentiert
  • Gerichtliche Auseinandersetzung um Flächenabweichung und Mietminderung
  • Grundlage für Verkehrswert-, Beleihungswert- oder Kaufpreisermittlung

Was im Honorar enthalten ist

  • Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Grund- und Nutzungsflächen nach DIN 277 (gewerbliche Mietflächen nach gif MF-G)
  • Berechnung durch Architekten oder Planer — Prüfstempel des Sachverständigen inklusive
  • Aufmaß vor Ort durch Techniker oder Sachverständigen — Anfahrt inklusive, Haftung im Rahmen der Berufshaftpflicht
  • Alternativ aus Ihren Bestandsgrundrissen: neue, bemaßte Grundrisse als geprüftes PDF
  • Optional: Schnitte und Ansichten
  • Optional: Kubaturberechnung (Brutto-Rauminhalt/BRI)
  • Belastbarer Flächennachweis für Bank und Finanzamt; vor Gericht als fundierter Parteivortrag verwendbar
Honorar
Fester Preis nach Objektgröße und gewünschten Zusatzleistungen — die reine WoFlV-Berechnung aus Ihren Bestandsgrundrissen ist günstiger als ein Aufmaß vor Ort mit neuen bemaßten Grundrissen, Schnitten oder Kubaturberechnung. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot inkl. MwSt.
Bearbeitungsdauer
Aus Ihren Bestandsgrundrissen in der Regel innerhalb weniger Werktage; mit Aufmaß vor Ort nach Terminvereinbarung. Die genauen Bearbeitungszeiten sehen Sie direkt im Anfrageformular.

Wohnflächenberechnung vor Ort

Häufige Fragen zum Thema Wohnflächenberechnung

Was kostet eine Wohnflächenberechnung?

Wir arbeiten zum Festpreis. Was er beträgt, hängt von der Objektgröße und den gewünschten Zusatzleistungen ab — die reine Flächenberechnung aus Ihren Bestandsgrundrissen ist günstiger als ein Aufmaß vor Ort mit neuen bemaßten Grundrissen, Schnitten oder Kubaturberechnung. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot inkl. MwSt.; die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Wie werden Dachschrägen, Balkone und Keller bei der Wohnfläche angerechnet?

Nach der Wohnflächenverordnung gilt: ab 2 m lichter Höhe zählt die Fläche voll, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht — deshalb werden Dachschrägen anteilig gerechnet. Balkone, Loggien und Terrassen fließen in der Regel zu einem Viertel ein, höchstens zur Hälfte. Keller, Waschküche und Heizraum zählen nicht zur Wohnfläche. Genau diese Regeln übersehen laienhafte Angaben aus Exposé oder altem Mietvertrag am häufigsten.

Ist die Berechnung für Bank, Finanzamt und Gericht verwendbar?

Ja. Die Berechnung folgt den maßgeblichen Regelwerken (WoFlV, DIN 277) und wird vom Sachverständigen geprüft und gestempelt — eine belastbare Grundlage, wie sie Banken und Finanzämter für den Flächennachweis erwarten. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist sie als fundierter Parteivortrag verwendbar; dort empfehlen wir das Aufmaß vor Ort, weil es auf eigener Messung beruht, für die wir im Rahmen unserer Berufshaftpflicht einstehen.

Wie läuft die Berechnung aus meinen Bestandsgrundrissen ab?

Sie laden Ihre vorhandenen Grundrisse hoch — auch ältere oder eingescannte Pläne. Unsere Architekten und Planer erstellen daraus neue, bemaßte Grundrisse und berechnen die Flächen nach WoFlV bzw. DIN 277. Das geprüfte und vom Sachverständigen gestempelte PDF erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage. Da die Berechnung auf Ihren Unterlagen beruht, gilt hierfür ein Haftungsausschluss für die Richtigkeit der Bestandspläne — beim Aufmaß vor Ort nimmt dagegen ein Techniker oder Sachverständiger das Objekt persönlich auf, und wir haften im Rahmen unserer Berufshaftpflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche (WoFlV) und Grundfläche (DIN 277)?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist der auch im Mietrecht übliche Maßstab für die Wohnfläche — mit Anrechnungsregeln etwa für Dachschrägen und Balkone. Die DIN 277 ermittelt dagegen sämtliche Grund- und Nutzungsflächen eines Gebäudes (Nutzungs-, Technik- und Verkehrsflächen) sowie den Brutto-Rauminhalt für die Kubatur; für gewerbliche Mietflächen kommt ergänzend die gif-Richtlinie MF-G hinzu. Welche Norm Ihr Zweck verlangt, klären wir vor der Beauftragung.

Bekomme ich auch neue, bemaßte Grundrisse, Schnitte und Ansichten?

Ja, auf Wunsch. Aus dem Aufmaß vor Ort oder aus Ihren Bestandsplänen erstellen unsere Architekten und Planer neue, bemaßte Grundrisse; ergänzend sind Schnitte, Ansichten und eine Kubaturberechnung (Brutto-Rauminhalt) möglich. So erhalten Sie Flächennachweis und prüffähige Planunterlagen in einem Durchgang — praktisch für Finanzierung, Verkauf oder Umbauplanung.

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Porträt Niko Caspers

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