ALPHAUS Immobilienbewertung — Sachverständigengesellschaft für Immobilienbewertung
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28. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit · Von Niko Caspers, Geschäftsführer

Zweitwohnsitz im Salzburger Land bewerten: Warum die Widmung über den Wert entscheidet

Dasselbe Haus am Wallersee kann zwei sehr verschiedene Werte haben — je nachdem, ob es rechtlich als Zweitwohnung genutzt werden darf oder dauerhaft bewohnt werden muss. Das Salzburger Raumordnungsrecht macht die Nutzungsfrage zur ersten Bewertungsfrage. Was Eigentümer, Erben und deutsche Kaufinteressenten wissen sollten.

Die kurze Antwort

Im Salzburger Land entscheidet vor Lage, Größe und Zustand eine rechtliche Frage über den Wert einer Liegenschaft: Darf sie als Zweitwohnung genutzt werden? Das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (ROG 2009) beschränkt die Zweitwohnnutzung in vielen Gemeinden des Landes. In sogenannten Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden ist die Verwendung einer Wohnung als Zweitwohnung nur in eigens ausgewiesenen Zweitwohnungsgebieten zulässig — außerhalb davon muss die Wohnung im Regelfall dauerhaft als Hauptwohnsitz bewohnt werden, vom Eigentümer selbst oder von Mietern.

Für die Bewertung heißt das: Eine Liegenschaft mit zulässiger Zweitwohnnutzung spricht einen überregionalen, häufig deutschen Käuferkreis an. Eine Liegenschaft mit Hauptwohnsitz-Bindung konkurriert dagegen nur um Käufer, die tatsächlich dort leben wollen. Zwei Käuferkreise, zwei Preisniveaus — deshalb beginnt eine seriöse Bewertung hier nicht beim Quadratmeter, sondern bei Widmung, Grundbuch und Nutzungshistorie. Unser Haus prüft in genau dieser Reihenfolge, bewertet nach österreichischem Regelwerk und kennt die Anschlussfragen deutscher Eigentümer auf beiden Seiten der Grenze.

Das Salzburger Raumordnungsrecht: Zweitwohnung nur, wo sie erlaubt ist

Rechtsgrundlage ist § 31 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009. Danach ist die Zweitwohnnutzung raumordnungsrechtlich beschränkt: zum einen in Gemeinden, in denen der Anteil der nicht als Hauptwohnsitz verwendeten Wohnungen 16 Prozent des Wohnungsbestandes übersteigt — diese Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden bezeichnet die Landesregierung durch Verordnung —, zum anderen in Gebieten, die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Beschränkungsgebiete gekennzeichnet sind. Dort ist die Verwendung als Zweitwohnung nur in ausgewiesenen Zweitwohnungsgebieten zulässig, einer eigenen Widmungskategorie des Baulandes; neue Zweitwohnungsgebiete dürfen Gemeinden nur unter engen Voraussetzungen ausweisen.

Das Gesetz kennt Ausnahmen — etwa für Wohnungen, die von Todes wegen erworben wurden, für baurechtlich als Zweitwohnung bewilligte Objekte wie Wochenendhäuser, für rechtmäßige Altnutzungen mit Bestandsschutz und für befristete Ausnahmebewilligungen der Gemeinde. Die Einhaltung wird kontrolliert: Eigentümer und Nutzungsberechtigte müssen über die tatsächliche Verwendung Auskunft geben, und bei unrechtmäßiger Zweitwohnnutzung kann die Gemeinde nach § 31a ROG 2009 per Bescheid fordern, die Nutzung binnen Jahresfrist zu beenden oder die Wohnung zu veräußern; Verstöße sind zudem verwaltungsstrafbewehrt. Zur Begriffsklärung: Was in Tirol „Freizeitwohnsitz“ heißt, regelt Salzburg unter dem Begriff der Zweitwohnung — jedes Bundesland hat sein eigenes Raumordnungsrecht.

Welche Gemeinde aktuell als Beschränkungsgemeinde gilt, ergibt sich aus der jeweils geltenden Verordnung — der Status kann sich ändern. Ob eine konkrete Wohnung unter eine Ausnahme fällt, ist eine Rechtsfrage für Rechtsanwalt oder Notar. Unsere Aufgabe ist die andere Hälfte: was der Status für den Wert bedeutet.

Zwei Käuferkreise, zwei Preisniveaus: Was der Nutzungsstatus wirtschaftlich bedeutet

Die ökonomische Logik ist einfach: Eine rechtmäßig als Zweitwohnung nutzbare Liegenschaft im Salzburger Seenland oder im Flachgau steht Käufern offen, die dort gerade nicht ihren Lebensmittelpunkt haben — Interessenten aus München, aus ganz Deutschland, aus Wien. Weil neue Zweitwohnungsgebiete kaum noch entstehen, trifft diese überregionale Nachfrage auf ein knappes Angebot. Eine Wohnung mit Hauptwohnsitz-Bindung konkurriert dagegen allein auf dem lokalen Wohnungsmarkt: Ihr Preis orientiert sich daran, was Menschen zahlen, die tatsächlich in der Gemeinde leben.

Derselbe Baukörper kann deshalb je nach Nutzungsstatus deutlich unterschiedlich bewertet werden — eine pauschale Prozentzahl dafür wäre unseriös, denn der Effekt hängt von Gemeinde, Lage und Objekttyp ab. Die Übersicht zeigt die Zusammenhänge:

NutzungsstatusWer als Käufer infrage kommtWirkung auf den Wert
Zweitwohnnutzung zulässig (ausgewiesenes Zweitwohnungsgebiet)überregionaler Käuferkreis inklusive Freizeitkäufern aus Deutschlandbreiteste Nachfrage bei knappem Angebot — oberstes Preisniveau der Gemeinde
Baurechtlich bewilligte Zweitwohnung oder Bestandsschutzabhängig davon, ob der Status bei Übertragung erhalten bleibtwerthaltig, aber dokumentationsabhängig — die Nachweislage bestimmt den Preis
Hauptwohnsitz-Bindung (Beschränkungsgemeinde ohne Zweitwohnungsgebiet)nur Käufer, die die Wohnung dauerhaft bewohnen oder regulär vermietenlokaler Markt als Maßstab — Freizeitnachfrage scheidet als Preistreiber aus
Nutzungsstatus ungeklärt oder strittigrisikobereite Käufer; viele Interessenten scheiden ausAbschlag für Rechtsunsicherheit, bis der Status geklärt ist

Typische Anlässe: Kauf, Erbschaft, Verkauf, Streit um den Status

Kauf durch deutsche Interessenten: Wer eine Ferienwohnung am Mattsee oder ein Haus in Großgmain kaufen will, sollte vor der Preisverhandlung wissen, was er kauft — eine Liegenschaft mit gesicherter Zweitwohnnutzung oder eine mit Hauptwohnsitz-Bindung. Wir liefern die neutrale Werteinschätzung auf Basis des geprüften Status; die rechtliche Absicherung des Erwerbs gehört zum Notar oder Rechtsanwalt.

Erbschaft und Verlassenschaft: Der Erwerb von Todes wegen ist von der Beschränkung ausgenommen — Erben dürfen die geerbte Wohnung also regelmäßig weiter als Zweitwohnsitz nutzen. Diese Ausnahme haftet aber typischerweise an der Person, nicht an der Wohnung: Beim Verkauf an Dritte zu Zweitwohnzwecken lebt die Beschränkung regelmäßig wieder auf. Für die Bewertung ist das zentral, denn der Wert der weiter selbst genutzten Wohnung und der am Markt erzielbare Preis können auseinanderfallen. Die Einzelheiten klärt der Notar im Verlassenschaftsverfahren.

Verkauf: Steht der Verkauf eines Zweitwohnsitzes im Salzburger Land an, entscheidet die Reihenfolge. Erst der geprüfte Nutzungsstatus und ein belastbarer Wert, dann der Angebotspreis — wer umgekehrt vorgeht, verhandelt auf Sand. Das Gutachten ist das Fundament des Angebotspreises und zugleich die Dokumentation gegenüber Kaufinteressenten. Steht der Verkauf ohnehin an, begleitet Sie auf Wunsch die ALPHAUS Immobilien GmbH auch bei der Vermarktung.

Streit um den Nutzungsstatus: Schreitet die Gemeinde wegen vermuteter unrechtmäßiger Zweitwohnnutzung ein, wird die Wertfrage konkret — etwa wenn zu entscheiden ist, ob sich ein Verfahren lohnt oder die Veräußerung der wirtschaftlich bessere Weg ist. Eine Bewertung, die beide Szenarien transparent gegenüberstellt, ist die Entscheidungsgrundlage; die Vertretung im Verfahren übernimmt ein Rechtsanwalt.

Was der Sachverständige prüft: Widmung, Grundbuch, Nutzungshistorie

Bevor gerechnet wird, wird geprüft — auf drei Ebenen. Ausgangspunkt ist die örtliche Raumplanung der Gemeinde, deren Instrumente das Land Salzburg auf seiner Seite zur Raumplanung erläutert. Im Einzelnen gehören zur Prüfung:

  • Widmung und Flächenwidmungsplan: Liegt die Liegenschaft in einem ausgewiesenen Zweitwohnungsgebiet? Bestehen Kennzeichnungen als Beschränkungsgebiet?
  • Gemeindestatus: Ist die Gemeinde in der geltenden Verordnung als Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinde bezeichnet?
  • Grundbuchsauszug: Eigentumsverhältnisse, Lasten und Dienstbarkeiten wie Wohnrechte — und Hinweise auf die Erwerbsart, etwa einen Erwerb von Todes wegen.
  • Baurechtliche Bewilligungen: Wurde das Objekt als Zweitwohnung bewilligt, etwa als Wochenendhaus?
  • Tatsächliche Nutzungshistorie: dokumentierte Nutzung und Meldelage über die Jahre — die Faktenbasis für jede Bestandsschutz-Frage.

Deutscher Eigentümer, Salzburger Liegenschaft: der Grenzgänger-Fall

Bewertet wird nach österreichischem Recht: Maßstab ist das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), nicht die deutsche ImmoWertV — die Unterschiede beider Regelwerke haben wir im Ratgeber Immobilienbewertung in Österreich und Salzburg beschrieben. Im Gutachten legen wir die Nutzungsannahme offen, auf der der Wert beruht; wo der Status unklar ist, stellen wir die Szenarien nachvollziehbar gegenüber, statt Scheingenauigkeit zu behaupten.

Für deutsche Eigentümer kommen steuerliche Berührungspunkte hinzu, die wir benennen, aber nicht beurteilen: Beim Verkauf fällt grundsätzlich die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an, und die Hauptwohnsitzbefreiung kommt bei einem reinen Zweitwohnsitz regelmäßig nicht in Betracht; auch auf deutscher Seite kann der Vorgang steuerlich relevant sein. Beides gehört zum Steuerberater, idealerweise mit grenzüberschreitender Erfahrung. Unser Beitrag ist der dokumentierte Wert, auf dem diese Beratung aufbaut — für Objekte in der Stadt Salzburg ebenso wie im Flachgau und Seenland, dem Bezirk Salzburg-Umgebung. Ob sich ein Gutachten in Ihrer Konstellation lohnt, klären wir vorab in einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Fazit

Im Salzburger Land ist die Widmungs- und Nutzungsfrage der größte einzelne Werttreiber eines Zweitwohnsitzes: Zulässige Zweitwohnnutzung und Hauptwohnsitz-Bindung bedienen verschiedene Käuferkreise auf verschiedenen Preisniveaus. Eine Bewertung, die diesen Status nicht geprüft hat, ist wenig wert — gleich, wie sorgfältig sie rechnet. Unser Haus prüft Widmung, Grundbuchsauszug und Nutzungshistorie, bewertet nach österreichischem Regelwerk und arbeitet zum Festpreis: Unser Honorar ist vom Ergebnis entkoppelt. Zertifiziert nach der international anerkannten DIN EN ISO/IEC 17024 klären wir in einer kostenlosen Ersteinschätzung, welches Format Ihr Anlass verlangt — ruhig, belegbar und ohne Scheingenauigkeit.

Zum Verkehrswertgutachten

Quellen

Häufige Fragen

Darf ich als Deutscher im Salzburger Land eine Ferienwohnung kaufen?

Beim Erwerb selbst sind EU-Bürger österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt. Die entscheidende Frage ist, wie die Wohnung genutzt werden darf: Die Zweitwohnungs-Beschränkungen des Salzburger Raumordnungsrechts gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Klären Sie Widmung und Nutzungsstatus vor dem Kauf; die rechtliche Prüfung übernimmt ein Notar oder Rechtsanwalt.

Was ist eine Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinde?

Eine Gemeinde, in der der Anteil der nicht als Hauptwohnsitz verwendeten Wohnungen 16 Prozent des Wohnungsbestandes übersteigt. Die Landesregierung stellt das alle fünf Jahre fest und bezeichnet die Gemeinden durch Verordnung (§ 31 Salzburger ROG 2009). Dort ist die Verwendung einer Wohnung als Zweitwohnung nur in ausgewiesenen Zweitwohnungsgebieten zulässig.

Ich habe eine Wohnung im Salzburger Land geerbt — darf ich sie als Zweitwohnsitz nutzen?

Der Erwerb von Todes wegen ist von der Beschränkung ausgenommen, Erben dürfen die Wohnung daher regelmäßig als Zweitwohnung weiter nutzen. Die Ausnahme ist aber typischerweise personengebunden: Bei einem späteren Verkauf an Dritte zu Zweitwohnzwecken greift die Beschränkung regelmäßig wieder. Ob sie in Ihrem Fall trägt, klärt der Notar oder ein Rechtsanwalt.

Wie stark mindert eine Hauptwohnsitz-Bindung den Wert?

Eine seriöse pauschale Prozentzahl gibt es nicht — der Effekt hängt von Gemeinde, Lage und Objekttyp ab. Der Mechanismus ist aber klar: Die Bindung schließt den überregionalen Freizeit-Käuferkreis aus, sodass allein der lokale Wohnungsmarkt das Preisniveau setzt. Der Sachverständige bildet das über die Auswahl der Vergleichsdaten ab und legt die Nutzungsannahme im Gutachten offen.

Ist ein Freizeitwohnsitz dasselbe wie eine Zweitwohnung?

Gemeint ist meist dasselbe Phänomen, rechtlich sind es verschiedene Begriffe: „Freizeitwohnsitz“ ist die Terminologie des Tiroler Rechts, das Salzburger ROG 2009 spricht von der „Zweitwohnung“. Raumordnung ist Landessache — maßgeblich ist immer das Recht des Bundeslandes, in dem die Liegenschaft liegt.

Welche Steuern fallen beim Verkauf eines Zweitwohnsitzes in Österreich an?

Beim Verkauf fällt grundsätzlich die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) auf den Veräußerungsgewinn an. Die Hauptwohnsitzbefreiung setzt einen Hauptwohnsitz voraus und kommt bei einem reinen Zweitwohnsitz regelmäßig nicht in Betracht; die Höhe hängt unter anderem vom Anschaffungszeitpunkt ab. Die steuerliche Würdigung gehört zum Steuerberater — wir liefern den dokumentierten Wert, auf dem sie aufbaut.

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