Wie viel spart ein Restnutzungsdauergutachten?
Als Vermieter können Sie mit dem Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer Ihre jährliche Abschreibung deutlich erhöhen. Schätzen Sie hier Ihre Ersparnis — in 30 Sekunden, ohne Anmeldung.
Kaufpreis abzüglich Bodenwert (Gebäude, nicht Grundstück)
Vom Sachverständigen ermittelte Restnutzungsdauer
2 % (ab Baujahr 1925), 2,5 % (älter), 3 % (Neubau ab 2023)
Ihr höchster Steuersatz inkl. Soli, grob geschätzt
AfA bisher / Jahr
8.000 €
AfA mit Gutachten / Jahr
13.333 €
Steuerersparnis / Jahr
2.240 €
Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Die tatsächliche Anerkennung hängt vom Einzelfall und der Prüfung durch das Finanzamt ab (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG, BFH IX R 25/19, BMF-Schreiben vom 22.02.2023). Über die volle Nutzungsdauer summiert sich die AfA nicht auf mehr als den Gebäudewert — das Gutachten verschiebt die Abschreibung nach vorne.
Mehr zum Verfahren, den Voraussetzungen und der Rechtsprechung im Ratgeber zum Restnutzungsdauergutachten.
Häufige Fragen zur AfA-Erhöhung
Wie erhöht ein Gutachten meine AfA?
Die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 S. 1 EStG unterstellt pauschal 50 Jahre Nutzungsdauer (2 %). Weist ein Sachverständiger nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nach — etwa 30 Jahre —, verteilt sich der Gebäudewert auf weniger Jahre. Die jährliche Abschreibung steigt entsprechend, und mit ihr die Steuerersparnis.
Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?
Der BFH hat mit Urteil IX R 25/19 bestätigt, dass Steuerpflichtige jede geeignete Methode zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer nutzen dürfen; das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 konkretisiert die Anforderungen. Ein methodisch sauberes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist dafür der belastbare Weg. Die Anerkennung bleibt eine Einzelfallentscheidung des Finanzamts.
Bekomme ich insgesamt mehr Abschreibung?
Nein — in der Summe schreiben Sie nie mehr als den Gebäudewert ab. Das Gutachten zieht die Abschreibung zeitlich nach vorne: Sie sparen früher und damit real durch den Zins- und Liquiditätsvorteil, nicht durch einen höheren Gesamtbetrag.
Restnutzungsdauer ermitteln lassen
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